Zivilrecht

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(das) Zivilrecht
auch: bürgerliches Recht
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Ein Teil vom Privatrecht, der (meistens) alltägliche Beziehungen und Handlungen zwischen Privatpersonen regelt.
Scheidungen sind im Zivilrecht ausführlich geregelt.
(der) Beklagte
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Jemand, der im Zivilprozess vor Gericht steht und verklagt wird.
Der Beklagte behauptet, dass er damals von dem Irrtum nicht wusste.
(der) Kläger
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Jemand der in einem Zivilprozess eine Klage vor Gericht bringt.
Der Kläger hat seine Klage zurückgenommen.
(die) Klage
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Ein Antrag auf das Gerichtsverfahren.
Die Klage der Firma wurde vom Gericht zurückgewiesen.
(die) Klageschrift
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Eine Klage in Schriftform.
Die Klageschrift ist dem Beklagten noch nicht zugestellt worden.
(die) Rechtsfähigkeit
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Die Fähigkeit, auf etwas Recht zu haben und zu etwas verpflichtet zu sein.
Für natürliche Personen gilt die Rechtsfähigkeit seit der Geburt bis zum Tod.
(die) Willenserklärung
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Eine Absichtserklärung zu einer bestimmten rechtlichen Handlung, z. B. ein Testament
Seine Willenserklärung ist wegen des Irrtums nicht wirksam.
(die) Geschäftsfähigkeit
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Eine Berechtigung auf rechtliche Handlungen.
Kleine Kinder verfügen über keine Geschäftsfähigkeit.
natürliche Person
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Ein Mensch, der sowohl Rechte als auch Verpflichtungen hat
Jede natürliche Person besitzt Rechtsfähigkeit.
juristische Person
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Vom Gesetzgeber festgelegte Rechtspersonen, wie. z.B. Stiftungen öffentlichen Rechts und in ein bestimmtes Register (z.B. ins Handelsregister) eingetragene kollektive Rechtspersonen, wie z.B. Vereine, Gesellschaften.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist als eine juristische Person im Gesellschaftsrecht definiert.
(das) Vermögen
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Die Gesamtheit von jemandes Besitz.
Seine Eltern verwalten sein Vermögen, weil er noch ein Kind ist.
(der) Vormund
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Der Vertreter im Falle der Geschäftsunfähigkeit (z.B. für Kinder ohne Eltern).
Seine Tante wurde zum Vormund bestellt, als seine Mutter starb.
(die) Volljährigkeit
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Das Alter in dem jemand völlig geschäftsfähig und erwachsen wird (je nach der Gesetzgebung, in Deutschland im Alter von 18 Jahren).
Mit der Volljährigkeit bekommt man meistens auch das Wahlrecht.
(die) Eheurkunde
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Der offizielle Nachweis der Eheschließung; der Auszug aus dem Eheregister.
Um einen Vertrag zu schließen, müssen Sie noch Ihre Eheurkunde vorlegen.
(die) Scheidung
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Die vor Gericht entschiedene Beendigung einer Ehe.
Im Laufe der Scheidung wird auch das Vermögen der Ehegatten geteilt.
erben
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Jemandes Vermögen (oder ein Teil davon) von jemandem nach dem Tod erhalten.
Sie hat die Wohnung von ihrer Tante geerbt.
(das) Erbe
auch: der Erbe - jemand, der von jemandem etwas erbt.
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Nach dem Tod übergebenes Vermögen.
Auf das elterliche Erbe haben beide Schwester Recht.
(die) Sterbeurkunde
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Eine amtliche Bescheinigung über jemandes Tod.
Eine Kopie von seiner Sterbeurkunde sollte spätestens morgen unserem Rechtsanwalt vorgelegt werden.
(die) Geburtsurkunde
auch: (der) Geburtsschein
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Das amtliche Dokument, das die Geburt eines Kindes bestätigt; der Auszug aus dem Geburtsregister.
Ich habe die beglaubigte Kopie von meiner Geburtsurkunde an das Sozialamt geliefert.
(die) elterliche Sorge
auch: (das) Sorgerecht
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Das Sorgerecht der Eltern gegenüber dem Kind.
Im Falle der Ehescheidung muss das Gericht die elterliche Sorge regeln.
(der) Familienstand
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Ein Status, der die soziale und familiäre Lage einer Person definiert: ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet.
Sie hat im Formular keinen Familienstand angegeben, damit sie nicht wissen, dass sie ledig ist.

Kursen innehåller även följande uppsättningar av flashcards:

AllgemeinesStrafrechtPolitik und GesetzgebungHandelsrecht

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